Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Flughafentransfer -ro, nachfolgend FT-ro genannt, führt den Transfer von der angegebenen Abhol-/Zieladresse des Kunden zum Flughafen und oder zurück rund um die Uhr aus. Der Beförderungsvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung zustande. Der Reisende ist verpflichtet, die Daten zu prüfen und gegebenenfalls Übertragungsfehler unverzüglich mitzuteilen. Der Reisende hat zum Economy-Preis keinen Anspruch auf Alleinbeförderung. FT-ro ist berechtigt, weitere Reisende zum Transfer aufzunehmen, es sei denn, dies wurde laut Auftragsbestätigung ausdrücklich ausgeschlossen. Diese aufpreispflichtige Zusatzvereinbarung nennt sich „Einzelfahrt“ (statt „Sammelfahrt“) und kann auf Wunsch bei der Buchung vom Kunden ausgewählt werden. Details hierzu finden Sie im Preisverzeichnis und im Buchungsformular.

(2) Reisegepäck wird in üblichen Gepäckstücken bis zu 20 kg zuzüglich Handgepäck, pro Person, kostenlos befördert. Schwerere oder sperrige Güter werden nur nach vorheriger Sondervereinbarung transportiert und berechnet. Nicht angemeldetes Gepäck, sowie Tiere, die nicht in einer geschlossenen Transportbox untergebracht sind, werden durch den seitens FT-ro ausgewählten Erfüllungsgehilfen nicht befördert.

(3) Der Reisende hält sich zum vereinbarten, Abholzeitpunkt an der Abholadresse reisefertig bereit. FT-ro ist nicht verpflichtet, länger als 5 Minuten über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus auf den Reisenden zu warten. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Transfergebühr besteht in diesem Falle nicht.

(4) Bei Abholung am Flughafen hat sich der Reisende zum vereinbarten Abholzeitpunkt am entsprechendem Ankunftsterminal/Gate einzufinden, wo er von einem unserer Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfe) mit Namensschild erwartet wird. Falls sich bis zum Ablauf von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt kein Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfe) des FT-ro am vereinbartem Treffpunkt eingefunden hat, ist der Reisende verpflichtet, auf Kosten des FT-ro mit diesem telefonisch Rücksprache zu halten (Tel: 08035/876701). Auf Verlangen des FT-ro nimmt der Reisende zum Zwecke der Mitbeförderung weiterer Kunden eine Wartezeit bis maximal 60 Minuten über den vereinbarten Abholzeitpunkt hinaus in Kauf. Sollte der FT-ro nicht in der Lage sein, bis zum Ablauf von 60 Minuten Wartezeit den Reisenden am vereinbarten Treffpunkt in Empfang zu nehmen und die Rückreise unverzüglich anzutreten, ist der Reisende berechtigt, nach Rücksprache mit FT-ro, seine Heimfahrt auf Kosten des FT-ro anderweitig zu besorgen

(5) Die Beförderungsverpflichtung des FT-ro für den Transfer vom Flughafen nach Hause entfällt, wenn sich der Reisende nicht spätestens 60 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit am vereinbarten Treffpunkt einfindet. FT-ro wird allerdings bei längerer Verspätung den Reisenden nach fernmündlicher Vereinbarung und Verfügbarkeit eines Platzes im nächsten planmäßigen Fahrzeug ohne Mehrkosten befördern. Gleiches gilt auch für den Fall erheblich vorzeitiger Ankunft.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung der von FT-ro ausgewählten Erfüllungsgehilfen unverzüglich bei FT-ro Transfer anzuzeigen.

(7) Reisebüros vermitteln den Transfer als reine Serviceleistung. Sie sind nicht Erfüllungsgehilfe des FT-ro. Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlung von Flugdaten übernimmt der FT-ro gegenüber dem Fahrgast keine Haftung.

(8) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

(9) An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

(10) Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem Link erreichbar sein: ec.europa.eu/consumers/odr

(11) Wir bitten Sie, Rückfragen an unsere E-Mail-Adresse info@flughafentransfer-ro.de zu richten, bzw. uns in dringenden Fällen über die o.g. Telefonnummer zu kontaktieren

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